Rehabilitationssport erleichtert die Heilung von Krankheiten und Verletzungen, beispielsweise nach Unfällen, und ist somit eine sinnvolle Ergänzung der ärztlichen Behandlung. Rehasport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (§ 44 SBG) unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungs-
einheiten. Die Kurse werden von fachkundigen Trainern geleitet und von den Krankenkassen unterstützt. Ziel ist es, Ausdauer und Kraft zu erhöhen, Koordination und Flexibilität zu verbessern und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.
Mittwochs und Freitags um 09.00 Uhr (mit Anmeldung)